Änderung der örtlichen Raumordnungsprogrammes der Gemeinde Biberbach
Der Gemeinderat beabsichtigt das örtliche Raumordnungsprogramm zu ändern.
Der Entwurf wird gemäß § 24 des NÖ Raumordnungsgesetzes 2014, LGBl. Nr. 3/2015 i. d. g. F., durch sechs Wochen, das ist in der Zeit vom 28.10.2024 bis 09.12.2024, am Gemeindeamt zur allgemeinen Einsicht aufgelegt.
Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflegungsfrist zum Entwurf der Abänderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes schriftlich Stellung zu nehmen.
Bei der endgültigen Beschlussfassung durch den Gemeinderat werden rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen in Erwägung gezogen. Der Verfasser einer Stellungnahme hat keinen Rechtsanspruch darauf, dass seine Anregung in irgend einer Form Berücksichtigung findet.